Velovorzugsroute Affoltern–Oerlikon

Stadtrat bewilligt Kredit 10. Juni 2026

10. Juni 2026

Stadtrat bewilligt Kredit für Velovorzugsroute in Affoltern

Der Stadtrat hat für die Markierungen, die Signalisation sowie die baulichen Massnahmen der Velovorzugsroute «Affoltern–Oerlikon» neue einmalige Ausgaben von 3,80 Millionen Franken bewilligt.

Für die Velovorzugsroute «Affoltern–Oerlikon» zwischen dem Bahnhof Affoltern und der Oerlikonerstrasse hat der Stadtrat neue einmalige Ausgaben von 3,80 Millionen Franken bewilligt. 3,47 Millionen Franken davon gehen zulasten des Rahmenkredits Velo. Die restlichen Kosten werden für Massnahmen an den Trottoirs in der Zelglistrasse und der Affolternstrasse sowie für den hindernisfreien Ausbau einer Bushaltestelle aufgewendet. Stadträtin Simone Brander freut sich: «Die neue Velovorzugsroute verbindet zwei lebendige Quartiere und leistet einen grossen Beitrag zur Sicherheit der Velofahrenden wie auch der Fussgänger*innen.»

Die Velovorzugsroute wird über die Jonas-Furrer-Strasse, In Böden, die Riedenhalden-, die Binzmühle- und die Zelglistrasse, die Affoltern- und die Oleanderstrasse und via Regensbergbrücke über die Regensbergstrasse bis zur Oerlikonerstrasse geführt. Auf dem Weg In Böden auf der Höhe des Jonas-Furrer-Parks besteht bereits heute ein gemeinsamer Velo- und Fussweg im Mischverkehr. Dieser Mischverkehr wird mit der Velovorzugsroute entflechtet. Beim Platzbereich auf der Höhe des Jonas-Furrer-Parks ist vorgesehen, die Fussgänger*innen neu hinter dem Platz hindurchzuführen und die Velofahrenden vor dem Platzbereich auf dem bestehenden, chaussierten Weg.

Durchgangsverkehr vermeiden

Damit auf der Velovorzugsroute kein Durchgangsverkehr herrscht, soll künftig auf der ganzen Zelglistrasse für den Autoverkehr eine Einbahn in Richtung Binzmühlestrasse signalisiert werden. Weitere Einbahnabschnitte, etwa an der Affolternstrasse und an der Oleanderstrasse, sind bereits heute vorhanden. Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen, sollen 145 Parkplätze in der Blauen Zone aufgehoben werden. 176 der insgesamt 321 Parkplätze in der betroffenen Blauen Zone bleiben bestehen.

Die Publikation der Verkehrsanordnungen sowie die öffentliche Planauflage nach § 16 StrG erfolgten im Frühling 2023. Gegen beide Auflagen wurden Rechtsmittel ergriffen. Die Dauer der Rechtsverfahren kann seitens Stadt nicht beeinflusst werden. Es kann deshalb noch kein Umsetzungszeitpunkt kommuniziert werden.

Mehr Sicherheit für Velofahrende auf über 130 Kilometern

Die Velovorzugsrouten leisten einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und direkten Veloverbindungen. Auf Velovorzugsrouten profitieren die Velofahrenden von Vortrittsberechtigungen, breiten Velostreifen, einer klar erkennbaren Markierung und Tempo 30.

Bis ins Jahr 2031 soll ein rund 130 Kilometer langes Netz an Vorzugsrouten entstehen. Bisher sind 5,36 Kilometer umgesetzt. Knapp 24 Kilometer Velovorzugsrouten sind durch Einsprachen gegen die jeweiligen Strassenbauprojekte beziehungsweise durch Neubeurteilungsbegehren gegen die jeweiligen angepassten Verkehrsvorschriften blockiert.

Medienmitteilung

Planauflage 23. Januar 2026

STADT ZÜRICH

Strassenbauprojekt: Velovorzugsroute Katzensee – Affoltern – Milchbuck, Abschnitt Stadtgrenze (Katzensee) bis Bucheggplatz, öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich 

Folgendes Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt: 

Umsetzung der Velovorzugsroute Katzensee – Affoltern – Milchbuck im Abschnitt Stadtgrenze (Katzensee) bis Bucheggplatz mit folgenden Massnahmen: Markierung und Signalisation einer Velovorzugsroute, Änderungen der Vortrittsverhältnisse zugunsten des Veloverkehrs durch Vortrittsmarkierungen und Trottoirüberfahrten (Im Isengrind und beim Krematorium), Neuanordnung und Aufhebung von Parkplätzen, Erstellung zusätzlicher Velo- und Zweiradabstellplätze (neben der Wertstoffsammelstelle an der Käferholzstrasse und beim Krematorium), Verbesserungen für den Fussverkehr (informelle Querungsstellen), Versetzung der Wertstoffsammelstelle bei der Einmündung Nordheimstrasse, neue Linienführung Veloverkehr in der Zufahrt zum Bucheggplatz, Einrichtung einer Umweltspur für Velos und Bus auf der Käferholzstrasse stadtauswärts im Bereich der Haltestelle «Krematorium Nordheim», Pflanzung von neuen Bäumen in der Stöckenacker- und der Fronwaldstrasse zwecks Hitzeminderung sowie Erweiterung von Grünflächen in der Fronwaldstrasse und beim Bucheggplatz. 

Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt bzw. markiert. 

Die Projektunterlagen finden Sie unter https://www.stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 23. Januar 2026). Zudem können die Unterlagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Beatenplatz 2, HIB (Haus der Industriellen Betriebe), 8001 Zürich, im 3. Stock jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr digital eingesehen werden (grosser Bildschirm beim Empfang, Büro HIB 313). Nach vorgängiger Terminvereinbarung (taz-projektierung-realiserung@zuerich.ch / Tel. 044 412 42 12) können die rechtsverbindlichen Pläne/Unterlagen auch in Papierform eingesehen werden. 

Anmerkung: Die neuen Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt werden zeitgleich mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordnet (vgl. Publikation im elektronischen Amtsblatt [stadt-zuerich.ch/amtsblatt] am 21. Januar 2026 sowie im Tagblatt der Stadt Zürich vom 21. Januar 2026, Verkehrsvorschriften [Kreise 6, 10 und 11]). Weitere Unterlagen zu den neuen Verkehrsvorschriften liegen mit den Projektunterlagen wie oben aufgeführt zur Einsichtnahme auf. 

Die Planauflage dauert von Freitag, 23. Januar bis und mit Montag, 23. Februar 2026. 

Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat (Wer Einsprache erhebt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund des geplanten Strassenbauprojekts ein persönlicher Nachteil erwächst). Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). 

Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). 

Tiefbauamt 

Die Direktorin 

Zürich, 23. Januar 2026 

Zürich, 16. Januar 2026 spp/chm 

Patricia Spycher, RA MLaw 

Juristin Rechtsdienst 

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