Planauflage Stöckengasse

STADT ZÜRICH

Strassenbauprojekt mit Rechtserwerb: Stöckengasse (Zehntenhaus- bis Fronwaldstrasse), öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich


Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:


Verschiebung sowie behindertengerechter Ausbau beider Haltekanten der Bushaltestelle «Fronwald», Trottoirbau bzw. -ergänzung, Erstellung Zweiradabstellplätze und Neupflanzung von Bäumen sowie Belagsersatz und Werkleitungserneuerung sowie Kanalbau.


Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt bzw. markiert.

 

Die Pläne liegen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Amtshaus V, 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

 

Anmerkung: Die neuen Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit dem Strassenbauprojekt werden zeitgleich mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordnet (vgl. Publikation im elektronischen Amtsblatt [www.stadt-zuerich.ch/amtsblatt] am 26. Februar 2020 sowie im Tagblatt der Stadt Zürich vom 28. Februar 2020, Verkehrsvorschriften [Kreis 11]).

 

Die Planauflage dauert von Freitag, 28. Februar 2020 bis Montag, 30. März 2020.

 

Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG).

 

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

 

Die Auflagedokumente finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 28. Februar 2020).

 

Tiefbauamt Die Direktorin

Zürich, 26. Februar / 28. Februar 2020

Zürich, 12. Februar 2020 kon / dit

Nicole Köchli, RA lic. iur. Juristin Rechtsdienst

 

Stöckengasse, Abschnitt Zehntenhaus- bis Fronwaldstrasse
Dauer der Auflage: Freitag, 28. Februar 2020 bis und mit Montag, 30. März 2020

Inserat
Inserat.pdf (114 KB)
 

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