Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Medienmitteilung 16. Juli 2026

Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot wegen anhaltender Trockenheit

Für die Stadt Zürich gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 10 Uhr ein allgemeines Feuerverbot. Die seit Wochen anhaltende Trockenheit macht diesen Schritt unumgänglich. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuer.
 

Aufgrund der anhaltenden Wärme und Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5) gilt im Kanton Zürich seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich beurteilt die Lage als kritisch und schränkt im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes den Umgang mit Feuer zusätzlich ein.

Stadträtin Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, hat ein allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Stadtgebiet verfügt.

Das Verbot gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 10 Uhr.

 

Erlaubt sind nur Gas- und Elektrogrills

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot umfasst:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle (inkl. Cheminées und Öfen) betrieben werden
  • Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Die angekündigten Niederschläge dürften nach heutigem Erkenntnisstand nur punktuell ausfallen. Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf.

Zuwiderhandlungen gegen die städtische Anordnung werden polizeilich geahndet.

Download
Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot (Verfügung vom 16. Juli 2026)
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