Strassenbauprojekt: Binzmühlestrasse

STADT ZÜRICH

Strassenbauprojekt mit Rechtserwerb: Binzmühlestrasse im Abschnitt Binzmühlestrasse 385 – Kügeliloostrasse, öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes des Kantons Zürich

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG, LS 722.1) wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:

Erstellung von beidseitigem Velostreifen, behindertengerechter Ausbau der beiden Bushaltestellen Mötteliweg, was eine Verschiebung der südseitigen Haltstelle in Richtung Oerlikon bedingt, Aufhebung von Parkplätzen auf der Binzmühlestrasse zugunsten des Velostreifens, Erstellung von Trottioirüberfahrten in der Zelglistrasse, Kügeliloostrasse, Zelghalde und Hürststrasse sowie dadurch bedingte Aufhebung von Stop und Kein Vortritt bei den erwähnten Einmündungen sowie der beiden Fussgängerstreifen im Bereich Hürststrasse, Fällung und teilweise Ersatz von Bäumen aufgrund Strassenverbreiterung, Ersatz Kanal- und Werkleitungen sowie Belagserneuerung im gesamten Perimeter.

Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt bzw. markiert.

Die Pläne liegen während 30 Tagen beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Amtshaus V, 8001 Zürich, im Korridor des 4. Stocks zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Anmerkung: Die neuen Verkehrsvorschriften werden zeitgleich mit separater Verfügung durch die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements angeordnet (vgl. Publikation im Tagblatt der Stadt Zürich vom 20. November 2019, Verkehrsvorschriften [Kreis 11]).

Die Planauflage dauert von Freitag, 22. November bis Montag, 23. Dezember 2019.

Gegen das Strassenbauprojekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG).

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Die Auflagedokumente finden Sie unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen (Link aktiv ab 22. November 2019).

Tiefbauamt Die Direktorin

Zürich, 20. November 2019

 

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